Über 40 Benefit-Bausteine, die Sie Ihrem Team zusätzlich zum Gehalt bieten können – von der Sachbezugskarte über Mobilität und Technik bis zur Altersvorsorge, jeweils mit Rechtsrahmen, Grenzwerten und steuerlicher Einordnung.
Sachbezugskarte (Visa/Mastercard) oder Warengutscheine
Monatlich bis 50 € als Sachbezugskarte (Visa/Mastercard) oder Gutschein bei einzelnem Akzeptanzpartner — lohnsteuer- und SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
50 €/Monat (600 €/Jahr)
Steuerfrei SV-frei Pauschalsteuer
Restaurantschecks / Essensmarken
Essensgutschein bis 7,67 €/Tag. Eigenbeteiligung Sachbezugswert → kein geldwerter Vorteil. Alternativ 25 % Pauschalsteuer → SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 40 EStG
Grenze / Rahmen
7,67 €/Tag · Sachbezugswert 4,57 € (2026)
Mobilität
Steuerfrei SV-frei Pauschalsteuer
Deutschland-Ticket (Jobticket)
AG-Beteiligung mind. 25 % steuerfrei. Bund-Rabatt +5 % bei AG-Zuschuss. Mindert die Entfernungspauschale.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 15 EStG
Grenze / Rahmen
mind. 25 % AG-Anteil · 58 €/Monat Gesamtpreis
Steuerfrei SV-frei
BahnCard
Steuerfrei wenn AG durch BahnCard Fahrtkosten einspart. Private Nutzung erlaubt. Steuerfreier Betrag gesondert in Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 15 EStG
Grenze / Rahmen
Kosteneinsparungsnachweis (Prognoserechnung)
Steuerfrei SV-frei Zusätzlichkeit
Firmenrad / E-Bike (zusätzlich zum Lohn)
Überlassung zusätzlich zum Lohn vollständig steuer- und SV-frei (Fahrräder & Pedelecs bis 25 km/h). S-Pedelec/E-Bike > 25 km/h: Dienstwagenbesteuerung.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 37 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig steuerfrei (bis 2030 verlängert)
Pauschalsteuer Gehaltsumwandlung
Firmenrad via Gehaltsumwandlung
AG-Leasing mit Nutzungsvereinbarung (i.d.R. 36 Monate). GWV = 0,25 % der gerundeten Brutto-UVP/Monat. SV-Brutto-Einsparung. Rückkauf nach Ablauf: 40 % UVP als Marktpreis.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
1 % von ¼ UVP/Monat als GWV
Pauschalsteuer
Fahrtkostenzuschuss (Privat-Pkw)
Zuschuss für Wohnung-Arbeit-Fahrten. 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21. 15 % Pauschalsteuer → SV-frei. Mindert Entfernungspauschale in der ESt.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 40 Abs. 2 EStG
Grenze / Rahmen
max. Entfernungspauschale · 15 % Pauschalsteuer
Pauschalsteuer Gehaltsumwandlung
Firmenwagen (Überlassung / Gehaltsumwandlung)
GWV per 1-%-Methode Verbrenner; 0,5% Plug-in Hybride; 0,25% E-Auto bis 100.000 € BLP. Oder Fahrtenbuch. Bei Gehaltsumwandlung Einsparung von Sozialabgaben.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
E-Auto 0,25–0,5 % · Verbrenner 1 % BLP/Monat
Steuerfrei SV-frei
Aufladen E-Fahrzeuge an Betriebsladestation
Kostenloses Laden am Betrieb (privat/dienstlich) steuer- und SV-frei. Ab 2026 keine Monatspauschale mehr fürs Heimladen — nur noch Nachweis tatsächlicher Stromkosten oder Strompreispauschale 0,34 €/kWh.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 46 EStG
Grenze / Rahmen
Betrieb: frei · Heimladen: kWh-Nachweis (ab 2026)
Technik & Geräte
Steuerfrei SV-frei
Notebook / Smartphone / Tablet (Überlassung)
Überlassung betrieblicher IT-Geräte inkl. Zubehör zur beruflichen UND privaten Nutzung vollständig steuer- und SV-frei – unabhängig vom Nutzungsverhältnis.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 45 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig frei (Eigentum bleibt beim AG)
GWV pflichtig Gehaltsumwandlung
Smartphone / Laptop / PC per Gehaltsumwandlung
AG least Gerät und überlässt via Gehaltsumwandlung (analog Firmenrad). SV-Brutto-Reduktion. Rückkauf nach Nutzungsdauer mit Pauschalsteuer-Option.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
GWV = Marktpreis minus Eigenanteil · 25 % Pauschalsteuer möglich
GWV pflichtig Gehaltsumwandlung
PKW-Leasing per Gehaltsumwandlung
AG least PKW, AN wandelt Bruttogehalt um. GWV wird hinzugerechnet. Steuerberaterliche Prüfung empfohlen (LStH 2026 Anhang 24).
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
GWV nach 1-%/0,5-%/0,25-% / Fahrtenbuch · SV-Brutto-Einsparung
AG-Beiträge bis 8 % RV-BBG (2026) steuerfrei, bis 4 % SV-frei. Bei Entgeltumwandlung: 15 % AG-Pflichtzuschuss. Nachgelagerte Besteuerung der Renten.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 63 EStG
Grenze / Rahmen
steuerfrei 8.112 €/Jahr · SV-frei 4.056 €/Jahr
Betriebliche Krankenversicherung
Steuerfrei SV-frei Zusätzlichkeit
bKV als Sachbezug (AG ist Versicherungsnehmer)
Gruppenvertrag mit AG als Versicherungsnehmer. Bis 50 €/Monat steuer- und SV-frei. Fließt in Gesamtrahmen der monatlichen Sachbezüge ein. Kein Barzuschuss!
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 Abs. 2 EStG
Grenze / Rahmen
bis 50 €/Monat (Sachbezugsfreigrenze)
Pauschalsteuer GWV pflichtig
bKV über Sachbezugsgrenze (Pauschalversteuerung)
Bei >50 €/Monat: Pauschalsteuer 30 % zzgl. Soli/KiSt (max. 10.000 €/Jahr und AN). Achtung: SV bleibt pflichtig!
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 37b EStG
Grenze / Rahmen
30 % Pauschalsteuer · SV-pflichtig!
Zeitwertkonto
Steuerfrei SV-frei
Zeitwertkonto / Wertguthaben
AN spart Entgelt/Überstunden/Boni an, Auszahlung in Freistellungsphase (Sabbatical, Vorruhestand). Insolvenzsicherung Pflicht ab Guthaben >3.955 €. Seit 21.01.2026 auch neben vorgezogener Altersrente möglich.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 7b SGB IV
Grenze / Rahmen
Ansparphase vollständig steuer- und SV-frei
Gesundheit & Sport
Steuerfrei SV-frei Zusätzlichkeit
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Zertifizierte Präventionskurse (§ 20 SGB V) oder betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V). Freibetrag — nur der übersteigende Betrag ist pflichtig. Zusätzlich zum Lohn.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 34 EStG
Grenze / Rahmen
600 €/Jahr Freibetrag
Steuerfrei SV-frei
Betriebssport / eigene Sportanlage
Unentgeltliche Nutzung betriebseigener Sportanlagen für die Belegschaft → kein GWV. Externe Studios: über Rahmenvertrag und 50-€-Sachbezugsfreigrenze.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 19 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig frei (betriebseigene Anlage)
Steuerfrei SV-frei
Externes Fitnessstudio (AG zahlt direkt)
AG schließt Rahmenvertrag mit Studio und rechnet direkt ab. Innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und SV-frei. Kostenerstattung an AN = Barlohn, pflichtig.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
50 €/Monat Sachbezugsfreigrenze
Homeoffice & Technik
Steuerfrei SV-frei
Arbeitsmittel fürs Homeoffice
Überlassung von Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker etc. zur beruflichen Nutzung steuer- und SV-frei. Eigentum bleibt beim AG.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 50 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig frei (Überlassung, nicht Übereignung)
Pauschalsteuer
Internetpauschale
Zuschuss zum privaten Internetanschluss. Bis 50 €/Monat mit schriftlicher Erklärung des AN. 25 % Pauschalsteuer → SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 40 Abs. 2 EStG
Grenze / Rahmen
max. 50 €/Monat · 25 % Pauschalsteuer
Steuerfrei SV-frei
Telefonkosten (betriebliches Gerät)
AG-eigene Telefongeräte inkl. aller Verbindungsentgelte (auch privat) vollständig steuer- und SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 45 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig frei
Steuerfrei SV-frei
Telefonkostenersatz (privater Anschluss)
Ohne Einzelnachweis bis 20 % der Rechnung, max. 20 €/Monat steuer- und SV-frei. Mit Einzelnachweis volle Erstattung möglich. Gilt auch bei Flatrate.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 50 EStG
Grenze / Rahmen
ohne Nachweis: max. 20 €/Monat
Weiterbildung & Sprachkurse
Steuerfrei SV-frei
Fortbildungskosten
AG-Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten im überwiegend betrieblichen Interesse unbegrenzt steuer- und SV-frei. Schriftliche Zusage vor Vertragsabschluss nötig.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 19 EStG
Grenze / Rahmen
unbegrenzt (überwiegend betriebliches Interesse)
Steuerfrei SV-frei
Sprachkurse
Im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse steuer- und SV-frei. Auch Deutschkurse für ausländische Fachkräfte. Zeitpunkt unerheblich.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 19 EStG
Grenze / Rahmen
unbegrenzt (betriebliches Interesse)
Mitarbeiterbeteiligung
Steuerfrei SV-frei Zusätzlichkeit
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Überlassung von Unternehmensanteilen (Aktien, GmbH-Anteile, Genussscheine). Entgeltumwandlung möglich. SV-frei nur bei Zusätzlichkeit. Muss mind. allen AN mit ≥1 Jahr Betriebszugehörigkeit offenstehen.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 39 EStG
Grenze / Rahmen
2.000 €/Jahr Freibetrag
Darlehen
Steuerfrei SV-frei
Zinsloses Kleindarlehen
Zinsloses oder zinsverbilligtes AG-Darlehen bis 2.600 € Restschuld → kein GWV. Darüber: Zinsvorteil nach Bundesbank-Effektivzinssätzen steuerpflichtig.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 Abs. 2 EStG
Grenze / Rahmen
bis 2.600 € Restschuld frei
Betriebsveranstaltungen & Aufmerksamkeiten
Steuerfrei SV-frei Pauschalsteuer
Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier etc.)
Bis 2 Veranstaltungen/Jahr steuer- und SV-frei wenn alle AN eingeladen. Freibetrag 110 € pro Teilnehmer inkl. mitgebrachter Angehöriger. Darüber: 25 % Pauschalsteuer → SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 19 Abs. 1 EStG
Grenze / Rahmen
110 €/Veranstaltung je TN · 2× jährlich
Steuerfrei SV-frei
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen
Sachgeschenke bei Geburtstag, Heirat, Jubiläum, Geburt. Freigrenze (nicht Freibetrag): bei Überschreitung gesamter Betrag pflichtig.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 EStG
Grenze / Rahmen
60 € Freigrenze je Anlass (nur Sachzuwendungen)
Verpflegung im Betrieb
Steuerfrei SV-frei
Getränke & Mahlzeiten im Betrieb
Kaffee, Tee, Wasser zum Verzehr im Betrieb steuer- und SV-frei. Mahlzeiten bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz (Überstunden) bis 60 €/Person ebenfalls frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 11 EStG
Grenze / Rahmen
Getränke unbegrenzt · Mahlzeiten 60 €/Person
Familie & Soziales
Steuerfrei SV-frei Zusätzlichkeit
Kindergartenzuschuss
Bar- oder Sachleistung zur Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder vollständig steuer- und SV-frei. Zusätzlich zum Lohn — keine Gehaltsumwandlung.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 33 EStG
Grenze / Rahmen
unbegrenzt (zusätzlich zum Lohn)
Steuerfrei SV-frei
Betreuungskostenübernahme (Kinder/Pflege)
Beratung/Vermittlung (FG1) unbegrenzt steuerfrei. Kurzfristige Notbetreuung aus zwingenden beruflichen Gründen (FG2) bis 600 €/Jahr.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 34a EStG
Grenze / Rahmen
FG1 unbegrenzt · FG2 600 €/Jahr Freibetrag
Pauschalsteuer
Erholungsbeihilfen (pauschal 25 %)
Im zeitlichen Zusammenhang mit Urlaub. 25 % Pauschalsteuer → SV-frei.
Bei Tod naher Verwandter, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, schweren Krankheits-/Unglücksfällen. (Ukraine-Sonderregelung zum 31.12.2025 ausgelaufen.)
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 11 EStG
Grenze / Rahmen
600 €/Jahr
Sonstige begünstigte Leistungen
Steuerfrei SV-frei
Belegschaftsrabatte auf eigene Waren / DL
Rabatte auf eigene Produkte/Dienstleistungen des AG. Freibetrag 1.080 €/Jahr je MA (nach 4 % Bewertungsabschlag). Einzelaufzeichnungen erforderlich.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 8 Abs. 3 EStG
Grenze / Rahmen
1.080 €/Jahr Freibetrag
Steuerfrei SV-frei
Berufskleidung
Typische Berufs-/Schutzkleidung oder uniformartige Kleidung mit dauerhaftem Firmenemblem. Kostenlose Überlassung steuer- und SV-frei. Private Nutzung nahezu ausgeschlossen.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 31 EStG
Grenze / Rahmen
vollständig frei
Pauschalsteuer
Gruppenunfallversicherung
Seit 01.01.2024 kein Grenzbetrag mehr. Beliebige Höhe mit 20 % Pauschalsteuer → vollständig SV-frei.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 40b EStG
Grenze / Rahmen
unbegrenzt · 20 % Pauschalsteuer
Steuerfrei SV-frei
Umzugskostenerstattung
Beruflich veranlasster Umzug. Speditionskosten + Pauschalen (Ledige 964 €, Verheiratete 1.607 €, +643 €/Kind). Erhöhung im Laufe von 2026 erwartet.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 16 EStG
Grenze / Rahmen
tatsächliche Kosten + BUKG-Pauschalen
Steuerfrei SV-frei
Übungsleiterfreibetrag / Ehrenamtspauschale
Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter/Ausbilder/Betreuer bei gemeinnützigen Organisationen bis 3.000 €/Jahr. Ehrenamtspauschale (z.B. Kassenwart) 840 €/Jahr.
Rechtsrahmen & Details
Rechtsrahmen
§ 3 Nr. 26 EStG
Grenze / Rahmen
3.000 €/Jahr (ÜL) · 840 €/Jahr (Ehrenamt)
GWV pflichtig
Wohnungsüberlassung (vergünstigte Miete)
AG überlässt eigene/angemietete Wohnung vergünstigt. 1/3 Bewertungsabschlag auf ortsüblichen Mietwert (inkl. NK). Verbleibender GWV ≤ 50 € kann unter Sachbezugsfreigrenze fallen.
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